Informationen zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses !
Terminvereinbarungen usw.: Marie-Louise Röse
Telefon: 05682 / 2111
und
Ortsvorsteher: Name: Gerhard Bock
Telefon: 05682 / 4214
Bitte setzen sie sich mit diesen beiden Ansprechpartnern in Verbindung, wenn sie unser Dorfgemeinschaftshaus für ihre Festlichkeit nutzen möchten!
Hier erfahren sie nun die Benutzungsentgelte und Bedingungen für das Gemeinschaftshaus Nassenerfurth:
Private Nutzung Grundpreis pro Tag Tagesveranstaltung bis 18: 00 Uhr
großer Saal 90. 00 , -- € 50. 00 , -- €
kleiner Saal 65. 00 , -- € 30. 00 , -- €
Küche
Kochküche einschl. Geschirrbenutzung 42. 00 , -- €
Kaffeeküche mit oder nur Geschirrbenutzung 21. 00 , -- €
Benutzung der Spülmaschine 12. 00 , -- €
Benutzerbedingungen:
Für das Gemeinschaftshaus besteht ein Getränkelieferungsvertrag mit der Firma Hack, 34582 Borken- Kerstenhausen,
Telefon: 05682 / 9960
Wir bitten um Beachtung!
Die Entgelde beinhalten die Nebenkosten für Strom, Wasser, Abwasser und Heizung.
Die Müllentsorgung obliegt grundsätzlich dem Benutzer.
Der Aufbau von zusätzlichen Theken oder Zapfstellen im Saalbereich ist absolut Untersagt und deshalb verboten! Das gleiche gilt für eine Plakatierung im Saalbereich oder innerhalb des Gebäudes.
Bei gewerblicher Nutzung werden die Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Für Großveranstaltungen gelten Sonderbedingungen.
Reinigung:
1. Nach Inanspruchnahme sind die Räumlichkeiten vom Benutzer ordnungsgemäß gereinigt zu übergeben
2. Nach Benutzung der Theke und Küche sind Geschirr, Gläser und andere Gegenstände aufgeräumt und gebrauchsfertig gesäubert zu übergeben.
3. Außerordentliche Verschmutzungen oder Verunreinigungen werden auf Kosten des Veranstalters beseitigt.
4. Die Reinigung und Übergabe hat nach Maßgabe der zuständigen Stelle, spätestens jedoch bis 12: 00 Uhr des der Nutzung folgenden Tages zu erfolgen.
Gebührenermäßigung:
Zur Unterstützung und Förderung der örtichen kulturellen Aktivitäten der Vereine und Verbände wird für die Benutzung bei sonstigen Veranstaltungen das Entgeld für Saalmiete und Küchenbenutzung um 50% ermäßigt, soweit es sich nicht um eine Großveranstaltung mit der Absicht auf Gewinnerziehlung handelt.
DER MAGISTRAT
der Stadt Borken ( Hessen )
- Maximale Belegung
- 200 Personen
DE-34582 Borken Hessen
Entfernung ist unbekannt