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Die Verlobung

Verlobung

Die Verlobung ist traditionell das Eheversprechen. Die Verlobung ist rein rechtlich gesehen nicht zwingend für eine anschließende Hochzeit notwendig. Es handelt sich vielmehr um einen symbolischen Akt des Eheversprechens, bei dem meist Verlobungsringe ausgetauscht werden. Die Verlobung findet dann statt, wenn sich beide Partner sicher sind, einander heiraten zu wollen, aber mit der Hochzeit aus verschiedenen Gründen noch warten möchten. Hat man sich verlobt, besteht aber weiterhin keine gesetzliche, jedoch eine moralische Pflicht, die/den Verlobte(n) schließlich zu heiraten.

Verlobungsfest

Das Verlobungsfest wird zunehmend schlichter gefeiert oder es wird sogar ganz auf eine Feier verzichtet. Insbesondere wenn sich die Familien von Braut und Bräutigam noch nicht kennen, ist jedoch eine kleine Feier angebracht. Das Fest findet traditionell im Haus der Brauteltern statt. Die Kosten dafür übernehmen in der Regel die beiden Familien gemeinsam.

Anzeigen

Immer weniger Paare geben die Verlobung bekannt. Wenn gefeiert wird erhalten Freunde und Familie eine persönliche oder schriftliche Anzeige, ansonsten wird in der Regel auf eine förmliche Mitteilung verzichtet.

Verlobungsringe

Nach Hochzeitstradition kauft der Mann die Verlobungsringe. Es spricht aber nichts dagegen, dass beide Partner gemeinsam die Ringe auswählen und kaufen. Der Verlobungsring wird bis zu Hochzeit an der linken Hand getragen.

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