... alles für Ihre Hochzeit

Hochzeitsgäste

Sie sind zu einer Hochzeit eingeladen und möchten als Hochzeitsgast alles richtig machen?
Mit den folgenden Tipps wird die Hochzeit ein voller Erfolg und Sie vermeiden böse Überraschungen.

Sind Sie wirklich eingeladen?

Wenn Sie vom Brautpaar eine Hochzeitsanzeige erhalten haben, sind Sie nicht automatisch auch als Hochzeitsgast zur Feier am Nachmittag oder Abend eingeladen. Entscheidend sind die Ergänzungen auf der Anzeige. Sind keine Anmerkungen betreffend Einladung zum Fest oder Apero aufgeführt, werden Sie lediglich über die stattfindende Hochzeit informiert.

Wer darf Sie begleiten?

Ihr Partner oder Ihre Partnerin wird in den meisten Fällen ebenfalls eingeladen. Ist dies aus der Einladung nicht eindeutig zu entnehmen, fragen Sie sicherheitshalber noch einmal beim Brautpaar nach. Vermeiden Sie es als Hochzeitsgast an einer Feier teilzunehmen, wenn Sie nicht offiziell und ausdrücklich eingeladen sind. Wenn ungeladene Gäste zur Feier erscheinen, kann das zu peinlichen Situationen führen, die für Gäste sowie den Gastgeber sehr unangenehm sein können (kein Namenskärtchen, kein Sitzplatz, unerwünschter Gast etc.).

Wie und wann sollten Sie auf die Einladung antworten?

Es ist wichtig, dass Sie (falls kein Datum vermerkt ist) als Hochzeitsgast sofort oder bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Einladung antworten. Teilen Sie dem Brautpaar mit, ob Sie an den Feierlichkeiten teilnehmen oder nicht. Das Brautpaar ist auf Ihre schnelle Antwort angewiesen, da die Anzahl der Hochzeitsgäste die weitere Planung wesentlich beeinflusst. Enthält die Einladung eine vorgedruckte Antwortkarte, können Sie direkt reagieren. Sie müssen lediglich ankreuzen, ob Sie dabei sind oder nicht. Telefonische Zusagen, oder Zusagen über Drittpersonen sind nicht zu empfehlen. Möchten Sie nicht schriftlich antworten, treffen sich einfach persönlich mit dem Brautpaar und kündigen Sie Ihre Teilnahme am Hochzeitsfest an.

Wie Sie Ihre Zusage formulieren?

Wenn der Einladung keine vorgedruckte Antwortkarte beiliegt, können Sie schriftlich einen kleinen Zusagetext beispielsweise mit folgendem Inhalt formulieren:
„Eure Einladung zur Hochzeitsfeier ehrt und freut uns sehr. Wir nehmen sehr gerne teil. Wie auf Eurer Einladung erwähnt, finden wir uns (ggf. Anzahl der Personen) um 10.00 Uhr beim … in … ein.

Auf das Fest freut sich... Unterschrift“


Wurde im Einladungsschreiben betreffend der Hochzeitsgeschenke für den Hochzeitsgast keine Angaben gemacht, fragen Sie nach, ob sich eine Geschenkliste im Umlauf befindet, oder was sich das Brautpaar wünscht.

Wie Sie eine Absage formulieren?

Können Sie an den Feierlichkeiten nicht als Hochzeitsgast teilnehmen, formulieren Sie eine Absage mit kurzer Erklärung.

„Wir danken vielmals für die Einladung zu eurem Hochzeitsfest. Wir hätten sehr gerne zusammen mit Euch gefeiert, aber wir bedauern, dass…“

Auch wenn Sie der Feier als Hochzeitsgast fernbleiben ist es üblich, dem Brautpaar ein Geschenk zu machen. Erkundigen Sie sich nach den Wünschen von Braut und Bräutigam.

Die passende Kleidung?

Sie tragen als Hochzeitsgast bei einer Hochzeitsfeier grundsätzlich das, was vom Brautpaar gewünscht wird. Es könnte sein, dass die Gastgeber eine Themenhochzeit vorbereiten (wird bei der Einladung angekündigt). Lautet das Motto z.B. "Karibische Hochzeit", so passen Sie Ihre Kleidung entsprechend farbenfroh und luftig an. Sind andere Themen wie "60er Jahre" angesagt, so erhalten Sie beispielsweise im Kostümverleih ein passendes Outfit. Weibliche Hochzeitsgäste sollten besonders auf die Farben Weiß und Schwarz verzichten. Ein weißes Kleid könnte mit dem Brautkleid konkurrieren. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass die Braut das schönste Kleid trägt. Schwarz gehört eher zu Trauerfeiern. Sind Sie sich als Hochzeitsgast betreffend der Kleidung unsicher, fragen Sie einfach einmal bei anderen Gästen nach.

Welche Geschenke mit welchem Wert?

Früher benötigte ein Brautpaar im Zeitpunkt der Eheschließung alles, um einen gemeinsamen Haushalt zu gründen. Heute leben Paare bereits zusammen, bevor Sie sich zu einer Heirat entschließen. Häufig formuliert das Brautpaar bereits vor der Hochzeit, welche Geschenke gewünscht sind und stellt den Hochzeitsgästen eine Wunschliste beispielsweise in Form eines „Hochzeitstischs“ bereit. Die Geschenkeliste wird in Zusammenarbeit mit einem Fachgeschäft oder neuerdings auch online verwaltet. Eine solche Geschenkliste soll ein Doppelkauf verhindern. Meist wird bereits bei der Einladung auf diese hingewiesen.
Beliebte Geschenke sind:

  • Geschenke von „Hochzeitstisch“ oder Geschenkeliste
  • Geldgeschenke
    Wünscht sich das Paar einen Beitrag für die bevorstehende Hochzeitsreise oder Hausrenovierung, so gibt es viele Möglichkeiten, das Geldgeschenk dem Brautpaar originell gestaltet zu überreichen.
  • Blumen mit Glückwunschkarte
  • Gutscheine
  • persönliche Geschenke, die sowohl Braut als auch Bräutigam gleichermaßen ansprechen (z. B. zum gemeinsamen Hobby, Reise etc.)

Was darf das Geschenk kosten?

Diese Frage wird Sie im Hinblick auf die Hochzeitsfeier sicher beschäftigen. Ein wichtiger Grundsatz, wenn es um die Kosten eines Geschenkes geht ist: Es sollte nur so viel kosten, wie es Ihnen als angemessen erscheint.

Der Wert des Geschenkes kann folgenden Einflussgrößen unterliegen:

  • Ihr Verhältnis zum Brautpaar (Eltern schenken mehr als Freunde oder Bekannte)
  • Tagesablauf (die Kosten pro Gast belaufen sich auf ca. 50,- )
  • Folgende kleine Liste kann Ihnen ein paar Anhaltspunkte zum Wert des Geschenkes geben:
    • Eltern, Taufpatin und Taufpate ab 200,- pro Person
    • enge Familienmitglieder (Geschwister etc.) ab 100,- pro Person
    • Verwandte und enge Freunde ab 50,- pro Person
    • Geschäftskollegen ca. 30,- pro Person
    • Vereinskollegen als Vereinsdelegation ca. 20,- pro Person
    • Begleitpersonen ca. 30,- pro Person
    • Kinder ca. 20,- pro Kind

Treffen Sie als Hochzeitsgast weitere Vorbereitungen für das Hochzeitsfest (Unterhaltung ect.), so können Sie ohne weiteres die Kosten für ein Geschenk reduzieren.

Gratulationen

Direkt nach der Eheschließung wird Braut und Bräutigam gratuliert. Gewähren Sie Eltern und Familie der Brautleute beim Gratulieren den Vortritt, sie sollen zuerst ihre Freude zum Ausdruck bringen können.

Wann und wie das Geschenk überreichen?

Das Geschenk wird bei der Gratulation nach der Trauung überreicht. Häufig empfiehlt es sich mit dem Überreichen bis nach dem Essen zu warten, da die Hektik und die Zeit, bis alle ihr Plätzchen gefunden haben, i sowieso schon groß genug ist. Rufen Sie das Brautpaar ggf. zu sich oder überreichen Sie das Geschenk am Sitzplatz des Brautpaares.

Perfekt ist die Übergabe des Hochzeitgeschenks, wenn Sie noch einige Worte, Witze oder ein Spiel einbringen können, so dass alle Gäste das Auspacken mitverfolgen können. Grundsätzlich entscheidet aber das Brautpaar, ob die Geschenke sofort oder erst am nächsten Tag ausgepackt werden.

Sind Sie nicht als Hochzeitsgast zur Feier eingeladen, so überreichen Sie Ihr Mitbringsel beim Gratulieren nach der Trauung. Geben Sie es dem Paar persönlich, verbunden mit herzlichen Glückwünschen.

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