Seit dem 1. Juli 1998 ist das bisher übliche Aufgebot durch eine schriftliche Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Diese Anmeldung - frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin möglich - erfolgt dort, wo einer der beiden Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet hat. Für die Trauung selbst können Sie aber das Standesamt frei wählen! Außerdem neu:
Es gibt keine Wartezeit mehr, die bisher bei Auflösung einer vorangegangenen Ehe einzuhalten war, und auch Trauzeugen sind nicht mehr obligatorisch, können jedoch auf Wunsch des Paares an der Zeremonie teilnehmen.
Und das sind Dokumente, die Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland vorlegen müssen:
Wenn einer der Partner aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Eheanmeldung mitkommen kann, benötigen Sie
Nachweis über akademische Grade, falls eine Eintragung in die Heiratsurkunde gewünscht wird. Beitrittserklärung/Vollmacht mit den erforderlichen Angaben des Verlobten. Dieses Formular bekommen Sie beim Standesamt.