Im Vorfeld der Ehe sollte man auch gemeinsam darüber sprechen, ob man einen Ehevertrag abschließen möchte. Viele Paare empfinden das als unromantisch – man liebt sich doch unendlich, man will gerade den Rest seines Lebens miteinander teilen, und da soll man sich über die Aufteilung von Hab und Gut bei einer Trennung Gedanken machen?
Ja, das sollte man. In der BRD wird fast jede zweite Ehe geschieden, und auch da waren im Vorfeld die guten Vorsätze sicher zuhauf vorhanden. Und zudem ist vielen Paaren nicht klar, dass der Ehevertrag nicht nur den Fall der Scheidung regelt, sondern dass es weitere gute Gründe gibt, warum man einen Ehevertrag abschließen sollte.
Man sollte daher prüfen, ob nicht eine der folgenden Konstellationen vorhanden ist, aufgrund derer man unbedingt einen Ehevertrag abschließen sollte.
Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden, damit er rechtliche Gültigkeit besitzt. Der Notar kann beratend tätig werden und ist zudem dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass keiner der Partner durch den Ehevertrag unbillig benachteiligt wird. Und zudem ist ein Ehevertrag nicht in Stein gemeißelt – er kann jederzeit wieder geändert werden.
Der Ehevertrag regelt im Großen und Ganzen drei Hauptbereiche, die die Eheleute gemeinsam betreffen. Der erste Bereich ist der sogenannte Güterstand, der behandelt, wie die Vermögen der beiden Eheleute zugeordnet werden.
Die Zugewinngemeinschaft Dieser Güterstand ist die gesetzliche Norm, wenn kein Ehevertrag geschlossen wird. Er bedeutet, dass alles Vermögen, welches im Laufe der Ehe hinzugewonnen wurde, beiden Eheleuten zu gleichen Teilen zusteht. Dies gilt übrigens auch für Schulden, die der eine macht, diese werden dann vom gemeinsamen Zugewinn abgezogen.
Vermögen, welches aus der Zeit vor der Ehe stammt, wie etwa ein Haus, gehört nach wie vor dem Ehepartner allein. Allerdings profitiert der andere Partner durchaus von einer Wertsteigerung des Objektes, die während der Ehe statt gefunden hat, denn diese fällt unter den Zugewinn.
Alle drei Güterstände können durch individuelle Regelungen modifiziert werden, so kann man von der Gütergemeinschaft bestimmte Posten ausklammern. Ein Fachanwalt oder Notar, dem man die individuelle Lage aufzeigt, wird diese analysieren und dann einen maßgeschneiderten Ehevertrag entwerfen.
Ein weiterer Themenbereich im Ehevertrag ist der Versorgungsausgleich, in dem geregelt wird, wie unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften im Fall einer Trennung angeglichen werden sollen. Auch diesen Punkt kann man in einem Ehevertrag modifizieren oder ganz ausschließen.
Der dritte Bereich ist der des Unterhalts, der in verschiedenen Fällen zu zahlen ist. Die rechtlichen Regelungen in diesem Bereich sind ziemlich komplex, und ein Anwalt kann am besten beraten, welche Modifizierungen am sinnvollsten für beide Partner sind.
Zudem können im Ehevertrag weitere Themen wie die schon erwähnten erbrechtlichen Themen angesprochen und geregelt werden. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen – und wenn man dann doch beim gesetzlichen Standardmodell bleibt, dann zumindest in dem Bewusstsein, sein Bestes getan zu haben.